1. Home » Club » Mitgliedschaft
  2. Mitgliedschaft

    Der Golfclub am Attersee wurde im Dezember 2001 gegründet. Ziel des Vereins ist die Förderung des Golfsports und der Betrieb eines Golfplatzes in der Region Attersee.

    Ich werde Mitglied im Golfclub am Attersee – Westufer

    Mitgliedschaft* Leistung Eintritts-gebühren Jahresspiel-gebühren**
    Gründer Vollmitglied € 15.000 € 0
    Vollmitglied 2012 Vollmitglied € 950 € 1.190
    Werktagsmitglied 2012 Vollmitglied € 950 € 690
    Kinder mit HCP Verwaltung im GCA bis 14 Jahre € 0 € 0
    Jugendliche bis 18 Jahre € 0 € 180
    Studenten bis 23 Jahre € 0 € 360
    Firmenpartner € 0 auf Anfrage
    Gastmitglied Jahresspielrecht 2012 € 0 € 1.390
    Gastmitglied werktags Jahresspielrecht 2012 werktags € 0 € 890

    * Alle Mitgliedschaften zuzüglich der jeweiligen Verbandsabgaben, wie beispielsweise ÖGV Beitrag.
    ** Jahresspielgebühren in Euro sind wertgesichert zu leisten und werden jährlich laut VPI 2005 angepasst.

    Leistung Regulär 2011
    Caddyschrank Kaution 200 € 200 €
    E-Caddyschrank unten Jahresmiete 150 € 150 €
    Familienschrank oben Jahresmiete 120 € 120 €
    Einzelschrank oben Jahresmiete 100 € 100 €

    ERLÄUTERUNGEN

    Vollmitglieder (ordentliche Mitglieder) besitzen Sitz und Stimmrecht in der Generalversammlung.

    Gründer (atypische stille Gesellschafter) sind Vollmitglieder bzw. ordentliche Mitglieder mit Sitz und Stimmrecht in der GV. Sie sind für die Dauer ihrer Beteiligung von der Spielgebühr befreit. Sofern sich Gründer als Unternehmer beteiligen, erhalten sie eine 8%ige Verzinsung in Form von Leistungen wie Green– und Rangefees, Greenferabatte, Turnierfees sowie Werbung auf der Golfanlage.

    Werktagsmitglieder sind Vollmitglieder (ordentliche Mitglieder) mit eingeschränktem Spielrecht für Montag bis Donnerstag sowie Freitag bis 12:00 Uhr mit reduziertem Jahresbeitrag. An Wochenenden und Feiertagen ist Greenfee zu entrichten.

    Kinder, Jugendliche und Studenten haben weder Sitz noch Stimmrecht in der GV und bezahlen keine Einschreibgebühr. Eine Einschreibgebühr ist auch dann nicht zu entrichten, wenn sie die Altersgrenze überschreiten, sofern sie durchgehend Mitglied im GCA waren, sowie für den GCA gespielt haben.

    Gastmitglieder sind außerordentliche Mitglieder ohne Sitz und Stimmrecht in der GV und erhalten ein Jahresspielrecht für die Saison 2012. Sie können nach Ablauf 2012 durch Zahlung der Einschreibgebühr und Jahresspielgebühr, 2013 als ordentliches Mitglied aufgenommen werden. Die Differenz zwischen der Gastmitgliedschaftsgebühr und der Jahresgebühr für die nächste Saison wird bei einem Eintritt in den Verein von der Einschreibgebühr abgezogen. Die Gastmitgliedschaft kann nur für ein Jahr in Anspruch genommen werden.

    Gastmitglieder werktags sind außerordentliche Mitglieder ohne Sitz und Stimmrecht in der GV und erhalten für die Saison 2012 ein eingeschränktes Jahresspielrecht für Montag bis Donnerstag sowie Freitag bis 12:00 Uhr. An Wochenenden und Feiertagen ist Greenfee zu entrichten. Sie können nach Ablauf 2012 durch Zahlung der Einschreibgebühr und Jahresspielgebühr, 2013 als ordentliches Mitglied aufgenommen werden. Die Differenz zwischen der Gastmitgliedschaftsgebühr und der Jahresgebühr für die nächste Saison wird bei einem Eintritt in den Verein von der Einschreibgebühr abgezogen. Die Gastmitgliedschaft werktags kann nur für ein Jahr in Anspruch genommen werden.